Produkt-Update August 2018

Auch in diesem Monat haben wir unser Produkt überarbeitet, um eine verbesserte Version zur Verfügung zu stellen. Neben ein paar kleinen Änderungen wurden im Wesentlichen zwei neue Funktionen integriert. Zum einen die Verwaltung verschiedener Accounts auf einem Gerät und zum anderen die optimierte Synchronisation des Vertretungsplans.

Mehrere Accounts verwalten

Jeder Nutzer kann jetzt in der App mehrere Accounts verwalten. Dies ist beispielsweise dann hilfreich, wenn Eltern ihre Kinder an verschiedenen Schulen eingeschrieben haben, welche DieSchulApp nutzen. Weiterhin kommt es vor, dass das Kind einer Lehrkraft dieselbe Schule besucht, an der sie unterrichtet. In diesem Fall wird die Software einmal in der Rolle der Lehrkraft und einmal in der Rolle des Elternteils verwendet. Durch das aktuelle Update ist die Nutzung verschiedener Accounts auf einem Gerät nun möglich.

Vereinfachte Vertretungsplan-Synchronisation

In der Verwaltungsoberfläche können die Schulen nun die Vertretungen aus anderen Programmen wie Untis oder ABCSoft schnell und einfach in die Software von DieSchulApp übernehmen – unabhängig von uns. Bisher war dies nur mit Hilfe unseres Teams möglich. Jetzt können die Schulen selbständig und unabhängig von uns als Software-Anbieter agieren.

 

5 Vorteile des digitalen Klassenbuchs

Das digitale Klassenbuch dient zur Dokumentation von Unterrichtsinhalten, Hausaufgaben und Fehlzeiten von Schülerinnen und Schülern – alles digital am Laptop, Tablet oder Smartphone. Auf den ersten Blick bietet ein digitales Klassenbuch die gleichen Funktionen wie die herkömmlichen Klassenbücher. Bei genauerer Betrachtung wird jedoch deutlich, dass eine zeitgemäße Dokumentation sinnvoll ist, denn das digitale Klassenbuch bietet im Vergleich zu den analogen Büchern einige Vorteile:

  1. Die Daten sind sicherer als in einem analogen Klassenbuch, denn die Daten sind beim digitalen Klassenbuch von DieSchulApp passwortgeschützt und damit nur von Befugten einsehbar. Im Gegensatz dazu kann bei analogen Klassenbüchern das Einsehen von Inhalten oder ein Verlust nicht ausgeschlossen werden, da diese in der Regel während der Schulzeit von den Heranwachsenden mitgeführt werden.
  2. Verbesserter Informationsfluss zwischen den Lehrkräften und dem Sekretariat, denn fehlende Schüler können zu Beginn einer Unterrichtseinheit mit wenigen Klicks gespeichert werden. Ist im System bereits eine Krankmeldung durch das Sekretariat oder die Eltern hinterlegt, wird diese der Lehrkraft sofort angezeigt und der Eintrag in die geklärten Absenzen verschoben. So müssen keine Schüler mehr ins Sekretariat geschickt werden, um die fehlenden Schüler mit den Krankmeldungen im Sekretariat abzugleichen. Der Unterricht kann ohne Zeitverzögerung starten und das Sekretariat wird entlastet. Zudem können durch die übersichtliche Gestaltung die unentschuldigten Schüler sofort identifiziert und weitere Schritte (z. B. Anruf zuhause) umgehend eingeleitet werden. Darüber hinaus können Beurlaubungen
    (z. B. wegen Führerscheinprüfung) oder Verspätungen (z. B. Verspätung des Schulbusses) eingetragen werden.
  3. Eine verbesserte Abstimmung zwischen den Lehrkräften ist dadurch möglich, dass alle Lehrkräfte einer Klasse sämtliche Hausaufgaben und Vertretungsstunden einsehen können. Die Lehrerinnen und Lehrer können somit das tägliche Hausaufgaben- und Lernpensum besser abschätzen.
  4. Intensivere Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus, denn die Eltern können die Hausaufgaben ihrer Kinder einsehen und so die schulische Vor- und Nachbereitung des Stoffes besser begleiten. Bisher waren die Eltern auf die Notizen der Kinder angewiesen, nun haben sie direkt Zugriff auf die Arbeitsanweisungen der Lehrerinnen und Lehrer. Diese Funktion fördert die Zusammenarbeit und den Informationsfluss zwischen Schule und Elternhaus.
  5. Optimiertes Lernen, da Missverständnisse und Übertragungsfehler sowie das Vergessen von Hausaufgaben reduziert werden. Zudem sind sowohl die Heranwachsenden als auch die Eltern jederzeit über Vertretungsstunden informiert, um sich gezielt auf den Unterricht vorbereiten zu können. So werden die Schülerinnen und Schüler bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und beim Lernfortschritt bestmöglich unterstützt.

Das digitale Klassenbuch von DieSchulApp bildet eine Vielzahl an Funktionen gleichzeitig ab. Die aufgezählten Punkte verdeutlichen die Vorteile: Eine zeitgemäße und sichere Dokumentation erleichtert viele Prozesse und bereichert den schulischen Alltag. Weitere Informationen zum digitalen Klassenbuch finden Sie unter: https://www.dieschulapp.de/digitales-klassenbuch/

Der CSU Bildungskongress 2018

Am Samstag, den 09. Juni waren wir mit einem Stand auf dem Bildungskongress der CSU in Rosenheim zum Thema „Zwischen Berufsqualifizierung und Persönlichkeitsbildung“ vertreten. Im Fokus der Veranstaltung stand die Frage „Welche Qualifizierung und Bildung muss das Schulsystem vermitteln?“ Zahlreiche Speaker aus Politik (Otto Lederer, MdL, Landesvorsitzender des AKS und Carolina Trautner, MdL, Kultusstaatssekretärin), Wirtschaft (Dr. Erhard Loth, Allianz AG, Reinhold Schlensok, MEGGLE AG) und Schule (Dr. Karin Oechslein, ISB,  Josef Kraus, ehemaliger Präsident des deutschen Lehrerverbandes) waren auf der Veranstaltung präsent. In zahlreichen Beiträgen wurde der Stellenwert der Digitalisierung deutlich. So stellte die stellvertretende Ministerpräsidentin und Staatsministerin Ilse Aigner fest, die Digitalisierung sei eine der größten Herausforderung der Bildungs- und Wirtschaftspolitik. Schließlich wirke sich diese enorm auf die Berufe sowie auf viele andere Bereiche der Gesellschaft aus. Darüber hinaus betonten sowohl Dr. Erhard Loth von der Allianz AG als auch Reinhold Schlensok von der MEGGLE AG die zunehmende Bedeutung der Softskills im beruflichen Alltag. Die Weichen sind mit den kompetenzorientierten Lehrplänen und dem Schulversuch „Digitale Schule 2020“ gestellt. Jetzt geht es darum, die theoretischen Vorhaben praktisch umzusetzen.

Produkt-Update Juni 2018

Im Juni haben wir wieder mit Hochtouren an der Verbesserung unseres Produktes gearbeitet. Welche Neuerungen nun in DieSchulApp integriert wurden, fassen wir hier kurz zusammen. Alle Aktualisierungen beziehen sich auf das Digitale Klassenbuch:

Absenzen-Verwaltung

Mit dem aktuellen Update wurde die Absenzenverwaltung in zweierlei Hinsicht verbessert: Zum einen haben die Lehrkräfte mehr Möglichkeiten, die Gründe für Fehlzeiten zu verwalten. Hierfür kann jede/r Lehrer/-in zu Beginn einer Unterrichtseinheit absente Schülerinnen und Schüler melden und durch die einfache Angabe eines Grundes (Krankheit, Beurlaubung, Verspätung, unentschuldigtes Fehlen) entweder sofort oder später die Absenz klären. Dies ist vor allem für Schulen relevant, an denen sich die Lehrkräfte um die Klärung der Fehlzeiten kümmern.

Zum anderen werden die Absenzen nun vom System automatisch geklärt, sobald ein Grund vorliegt (z. B. Krankmeldung eines Kindes durch die Eltern per App). In diesem Fall wird der Eintrag anschließend vom System automatisch zu den geklärten Absenzen verschoben, ohne dass dieser manuell von den Sekretär/-innen oder Lehrkräften abgearbeitet werden muss.
Vorteil: deutlich reduzierter Verwaltungsaufwand.

 

Listenfunktion

Durch die neue Listenfunktion können Absenzen für mehrere Schülerinnen und Schüler gleichzeitig eingetragen werden. Dies ist beispielsweise hilfreich, wenn fünf Schülerinnen und Schüler im gleichen Bus sitzen, welcher verspätet eintrifft. In diesem Fall können im Digitalen Klassenbuch alle fünf Schüler ausgewählt und eine Verspätung von z. B. 10 Minuten eingetragen werden. Dies ist sowohl im Digitalen Klassenbuch als auch in der Verwaltungsoberfläche des Sekretariats möglich. Vorteil: deutlich reduzierter Verwaltungsaufwand.

Auswertungen

Auf Wunsch verschiedener Schulen, gibt es nun mehr Möglichkeiten zur Datenauswertung. Beispielsweise kann analysiert werden, wie oft ein Schüler unentschuldigt fehlt. Vorteil: verbesserte Übersicht. Die Auswertungen können bei Bedarf auch ausgedruckt werden.

 

 

Benutzerfreundlichkeit

Als letzten Schritt haben wir durch ein paar kleine Änderungen die Benutzerfreundlichkeit verbessert. Für die Verwaltung der Absenzen wurden Symbole eingeführt, wodurch der Grund für die Fehlzeit einzelner Schülerinnen und Schüler auf einen Blick erkennbar ist.

Zudem haben wir die Darstellung reduziert. Einige Infos sind jetzt mit Hilfe einer Ausklapp-Funktion einsehbar, damit die Oberfläche möglichst übersichtlich gestaltet ist.
Vorteil: verbesserte Optik.

Die Datenverarbeitung der Absenzen verläuft nun in Echtzeit und es ist keine Aktualisierung der Seiten mehr notwendig. Außerdem wurden die Inhalte für den Prozess der Absenzenverwaltung neu angeordnet, um eine intuitivere Nutzung zu ermöglichen.

Produkt-Update Mai 2018

Diesen Monat haben wir ein paar kleine Änderungen vorgenommen, die sich auf die Funktionen Krankmeldungen bzw. Absenzenverwaltung beziehen.

Absenzenverwaltung/Krankmeldungen

In der Verwaltungsoberfläche des Sekretariats können zusätzlich zu Krankmeldungen auch Beurlaubungen (z. B. Führerscheinprüfung, OP-Termin) verwaltet werden. Krankmeldungen waren bisher nur für ganze Tage möglich. Durch das Update können Freistellungen auch stundenweise eingetragen werden.

Auswertungen

Viele Unterlagen werden an den Schulen nach wie vor in Papierform aufbewahrt. Auf Wunsch verschiedener Schulen können Statistiken nun ausgedruckt werden.

Die DSGVO an Schulen

Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union in Kraft. Das Ziel der neuen Bestimmungen ist es, trotz zunehmender Technisierung und Globalisierung den Datenschutz sicher zu gestalten. Jeder, der mit persönlichen Daten zu tun hat, ist davon betroffen. Das sind neben Firmen, Vereinen und Privatpersonen auch Einrichtungen öffentlicher Bereiche wie Universitäten und Schulen. Aus den neuen Verordnungen und Gesetzen ergeben sich im Umgang mit persönlichen Daten einige Pflichten. Der folgende Überblick beinhaltet die aus unserer Sicht wichtigsten Punkte für Schulen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Grundsätze und Aufgaben für Schulen

Art. 5 DSGVO: Grundsätze
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten hat jede Schule folgende Grundsätze einzuhalten:

  • Rechtmäßigkeit: Personenbezogene Daten müssen auf rechtmäßige Weise und für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise gespeichert werden. Für die Schule ist zu prüfen, ob die Daten überhaupt gespeichert werden dürfen. Dies ist entweder mit protokollierter Einwilligung oder auf Basis eines Gesetzes (z. B. BayEUG) möglich.
  • Zweckmäßigkeit: Die Daten müssen für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden.
  • Datenminimierung: Es dürfen nur die Daten erhoben werden, die für den Zweck notwendig sind.
  • Richtigkeit: Die gespeicherten Daten müssen aktuell und korrekt sein.
  • Speicherbegrenzung: Persönliche Daten dürfenin einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist.
  • Integrität: Die Sicherheit der personenbezogenen Daten muss gewährleistet werden. Beispielsweise sind unbefugte Verarbeitung oder Verlust zu verhindern. Hierfür spielen die IT-Sicherheit, Verschlüsselungen und professionelle Backups eine wichtige Rolle.
  • Rechenschaftspflicht: Der Verantwortliche (z. B. die Schule) ist für die Einhaltung verantwortlich und muss die Einhaltung nachweisen können.

Art. 12-15 DSGVO: Informations- und Auskunftspflicht
Die Schule ist verpflichtet, betroffene Personen (Schüler und Eltern) über die Verarbeitung personenbezogener Daten in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu informieren. Dies gilt insbesondere für Informationen, die sich speziell an Kinder richten.

Art. 37 DSGVO: Benennung eines Datenschutzbeauftragten
Alle Schulen müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen, auch dann, wenn mehrere Schulen einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten haben (z. B. bei Grund- und Mittelschulen). Das Amt des Datenschutzbeauftragten kann entweder intern ein Lehrer aus dem Kollegium oder ein externer Dienstleister übernehmen. Der Datenschutzbeauftragte hat eine Beratungs- und Überwachungsfunktion inne und ist von den Schulleitern für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben hinzuzuziehen. Zudem ist er an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden. Für Bayern z. B. hier: https://www.datenschutz-bayern.de/service/bdsb.html

Art. 24 DSGVO: Einsatz technischer und organisatorischer Maßnahmen & Art. 32 DSGVO: Sicherheit der Verarbeitung
Die Schulen haben geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu erbringen, damit die Verarbeitung personenbezogener Daten DSGVO-konform abläuft. Die Maßnahmen müssen im Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten enthalten sein und umfassen unter anderem Folgendes:

  1. die Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten; veröffentlicht (z. B. Sprechstunden) oder erhebt (z. B. Kontaktformular) eine Schule beispielsweise personenbezogene Daten auf ihrer Website, muss die Seite mit einer HTTPS-Verschlüsselung abgesichert sein. Zudem ist in der Datenschutzerklärung zu erläutern, was mit den Daten geschieht.
  2. Die Fähigkeit, die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen; hier helfen skalierbare Serversysteme in einem professionellen Rechenzentrum.
  3. Die Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen; regelmäßige Backups aller Datenbestände sind von Vorteil.
  4. Ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung. Regelungen von Verantwortlichkeiten und Prozessen sind dabei hilfreich.

Art. 30 DSGVO: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Die Schule muss ein Verzeichnis über sämtliche ihrer Zuständigkeit unterliegenden Verarbeitungstätigkeiten führen. Das Verfahrensverzeichnis enthält unter anderem die gespeicherten Daten, rechtliche Grundlagen, Zugriffsrechte sowie Fristen bezüglich der Löschung von Daten. Zu dokumentieren sind sämtliche Verfahren, die personenbezogene Daten verarbeiten. Hierunter fallen auch von einzelnen Lehrern verwendete Tools und Software-Lösungen. In diesen Fällen sind ebenfalls technisch organisatorische Maßnahmen zu treffen  und schriftlich festzuhalten. Unser Tipp: Verwenden Sie besser standardisierte und sichere Software und verzichten möglichst auf Einzellösungen. Jedes Verfahren muss durch den zuständigen Datenschutzbeauftragten freigegeben werden.

Art. 28 Abs. 3 DSGVO: Auftragsverarbeiter
Falls Daten außerhalb der Schule gespeichert werden, muss mit den Dienstleistern (z. B. DieSchulApp, Office365, Cloud-Dienste, E-Mail Provider,…) ein eigener Vertrag geschlossen werden. Die Verträge bereiten in der Regel die Anbieter vor. Außerdem gibt es kostenlose Vorlagen vom Landesamt für Datenschutz der einzelnen Länder. Der Auftragsverarbeiter hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, damit die Datenverarbeitung DSGVO-konform durchgeführt wird.

Zusätzlich zur DSGVO können die einzelnen EU-Länder eigene Datenschutz-Regelungen festlegen. In Deutschland gibt es deshalb noch ein neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie Länderdatenschutzgesetze, welche speziell für öffentliche Bereiche Anwendung finden. In Bayern ist das beispielsweise das BayDSG-neu. Für jedes Bundesland gelten somit andere Bestimmungen, die es zu beachten gilt.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/themen/schulen/datenschutzgrundverordnung_was_aendert_sich_schulen/

https://it.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/IT-Sicherheit/Datenschutz+an+Schulen

https://datenschutz.hessen.de/datenschutz/hochschulen-schulen-und-archive/schulen-und-die-datenschutz-grundverordnung-was-ändert

https://www.datenschutz-bayern.de/verwaltung/20081009_freigabe-musterablaufplan.pdf

Die n21-Landestagung in Niedersachsen: ein Rückblick

Am 17. Mai 2018 fand die erste landesweite Tagung der Landesinitiative n21 zum Thema „Schule und Unterricht unter den Bedingungen der Digitalisierung“ statt. Die ca. 300 Teilnehmer setzten sich aus Schulträgern und Schulen mit unterschiedlichem Erfahrungsschatz, was das Thema Digitalisierung betrifft, zusammen.

Workshops und Aussteller
Den Schwerpunkt des Rahmenprogramms bildeten hauptsächlich die verschiedenen Workshops und Aussteller. Wenngleich die zahlreichen Workshops verschiedenste Themen abdeckten (z. B. „Digitale Schule: Lehrerfortbildungen für das eigene Kollegium organisieren und durchführen“, „Notebookklassen – von der Idee über die Umsetzung bis zur Etablierung im Schulalltag“ oder „das Kollegium für die Digitalisierung des Lernens gewinnen – Einblicke eines Schulleiters“) lag der Fokus auf dem Lernen mit digitalen Endgeräten. Zwischen den Workshops waren die Aussteller gefragt, welche Lösungen für alle Bereiche der Digitalisierung in Schulen abbildeten: Infrastruktur (WLAN, Tabletverwaltung, Notebooks,…), digitales Lernen (z. B. ein Online-Vokabeltrainer für Latein) sowie digitale Verwaltung (z. B. DieSchulApp).

Interessante Erkenntnisse
Bring your own device ist scheinbar ein weit verbreitetes Thema an den Schulen. Oft wird erwartet, dass die Schüler ein privates Gerät besitzen und im Unterricht nutzen. So lernen die Heranwachsenden den Umgang mit digitalen Medien an ihrem eigenen Gerät. Gleichzeitig wird vorausgesetzt, dass die Schüler mit Tablets ausgestattet sind oder diese anschaffen. Manche Schulen überlassen es den Schülern, ob diese mit Smartphone oder Tablet arbeiten oder bieten Leasing-Modelle für Tablets an: Die Schüler können dann für einen monatlichen Betrag ein Gerät nutzen.

Ein weiteres Thema waren Möglichkeiten zur Überzeugung des Lehrerkollegiums, an einem Strang zu ziehen und die Digitalisierung zu wagen. Schulleiter stehen häufig vor der Herausforderung, die skeptischen Kollegen zu überzeugen. Folgender Erfahrungsbericht klingt gut umsetzbar: Man startet mit einer kleinen Fokusgruppe von 8-10 Lehrern, führt eine Pilotklasse ein, mit der digitaler Unterricht erprobt wird. Anschließend werden auch die anderen Kollegen offener.

Als Totschlag-Argument, um die Digitalisierung zu stoppen, verwenden Skeptiker häufig den Datenschutz. Der Stellenwert des Datenschutzes ist vor allem in Hinblick auf die DSGVO, welche in Kürze in Kraft tritt, nicht von der Hand zu weisen. Dennoch sollte dieser nicht als Ausrede benutzt werden, um die Digitalisierung aufzuhalten. Werden die Bestimmungen sorgfältig umgesetzt, stellen sie kein unüberwindbares Hindernis dar.

Fazit
Unser Eindruck ist, dass die Digitalisierung der Schulen in Niedersachsen im Vergleich zu anderen Regionen schon weit vorangeschritten ist. Trotzdem gibt es noch großen Bedarf an digitalen Lösungen. Möchte man die Digitalisierung in die Schulen bringen, reicht die Einführung digitaler Tafeln oder Tablet-Klassen nicht aus. Es muss ein ganzheitliches Konzept entworfen und die Digitalisierung in der ganzen Schule gelebt werden – vom Unterricht bis zur Verwaltung. Das Bewusstsein dafür ist bereits weitgehend vorhanden. Um einen Teil zur Umsetzung beizutragen, bringen wir uns gerne mit unserer Software weiter ein. Insgesamt war es für uns wieder ein interessanter Tag mit neuen Impulsen zu diesem Thema. Wir freuen uns über weiteren Austausch.

Produkt-Update März 2018

Damit DieSchulApp zuverlässig und benutzerfreundlich läuft, entwickeln wir diese stetig weiter. Neben der Einführung neuer Funktionen zählen dazu auch die Fehlerbehebung oder Änderungen, welche die Anwenderfreundlichkeit der Software verbessern. Beim letzten Update lag unser Fokus auf den Funktionen digitales Klassenbuch, Elternsprechtag online buchen sowie auf der Nachrichten-Funktion. Die wichtigsten Neuerungen sind:

Funktion Digitales Klassenbuch:

Krankmeldungen im digitalen Klassenbuch für Lehrer sichtbar

Das digitale Klassenbuch dient unter anderem zur Verwaltung von Absenzen. Prüft der Lehrer zu Unterrichtsbeginn die Anwesenheit der Schüler, sieht er auf einen Blick, für wen eine Krankmeldung vorliegt, denn dies wird nun im Digitalen Klassenbuch angezeigt. Fehlt ein Schüler unentschuldigt, können ohne Zeitverzögerung weitere Schritte eingeleitet werden.

Absenzen als geklärt markieren

Die Absenzen können jetzt auch von Lehrerinnen und Lehrern auf geklärt gesetzt werden. Bisher konnte dies nur vom Sekretariat ausgeführt werden. Bei einer geklärten Absenz liegt in der Regel eine (schriftliche) Entschuldigung der Eltern vor bzw. es ist sicher in Ordnung, dass der Schüler fehlt. Die Schule muss selbst festlegen, was für sie geklärt heißt.

Funktion Elternsprechtag buchen:

Gleiche Gesprächszeit für alle Eltern

Alle Eltern bekommen gleich viel Gesprächszeit: Bei der Anmeldung zum Elternsprechtag kann nun jeder Elternteil nur noch einen Zeitslot pro Lehrer belegen.

Alle Gesprächszeiten auf einen Blick

Lehrer können nun unter https://www.dieschulapp.de/app/parentsdays die von den Eltern gebuchten Gesprächszeiten einsehen und bei Bedarf eine Übersicht ausdrucken.

Die Eltern können ebenfalls eine Zusammenfassung über die gebuchten Gesprächszeiten einsehen:

Funktion Nachrichten:

Fehlermeldungen beim eMail-Versand an Schule möglich

Beim Versand von Elternbriefen per eMail kommt es immer wieder zu Fehlermeldungen. Gründe hierfür sind beispielsweise volle eMail-Postfächer bei den Eltern oder fehlerhafte eMail-Adressen. Diese Benachrichtigungen können zukünftig direkt an das Sekretariat gesendet werden. Bisher landeten diese Fehlermeldungen bei den Betreibern von DieSchulApp. Nun wird die Schule direkt benachrichtigt und der Umweg über uns als Betreiber entfällt. Wichtig: Die Schule muss uns dazu eine eMail-Adresse mitteilen, an die die Fehlermeldungen geschickt werden sollen.

Auswertung von Umfragen

Auswertungen von Fragen bzw. Umfragen können jetzt auch gesammelt in Excel exportiert werden – nicht nur jede Frage einzeln sondern der komplette Fragebogen.

Darüber hinaus integrierten wir mehr als 20 weitere kleine Änderungen, um die Stabilität des Systems zu verbessern und die Nutzung so komfortabel wie möglich zu gestalten. Beispielsweise wurde die Anzeige des Digitalen Klassenbuches für iPads und Smartphones optimiert.

 

Unser Fazit zur didacta 2018

Wir blicken auf eine erfolgreiche Messe zurück, denn das Interesse an den Schulen nimmt zu: sowohl für die Digitalisierung als auch speziell für DieSchulApp. Das Thema ‘Digitalisierung in der Schule’ wird breit diskutiert und wir freuen uns, mit unserem Produkt einen Teil dazu beizutragen. Spannend war für uns insbesondere das breite Interesse. So besuchten Lehrende verschiedenster Bundesländer, Schultypen und Bildungseinrichtungen unseren Stand. Somit freuen wir uns über fünf Messetage in Hannover mit spannenden Gesprächen sowie über zahlreiche vielversprechende Kontakte.

 

Learntec 2018: Unser Fazit

Wir waren vom 30.01. bis 01.02.2018 auf der Learntec in Karlsruhe und können zufrieden auf drei Messetage zurückblicken. Im Vergleich mit den letzten Jahren nimmt das Interesse der Schulen an der Digitalisierung erfreulicherweise zu und somit war die Resonanz positiv: Der Messestand von DieSchulApp war gut besucht und es ergaben sich spannende Gespräche und Kontakte. Zudem erhielten wir positives Feedback für den Vortrag zum Thema „DieSchulApp – Optimierung der Schulprozesse durch Digitalisierung“ sowie für den Schul-Pitch. Wir freuen uns über das wachsende Interesse der Schulen an der Digitalisierung im Allgemeinen sowie an unserem Produkt DieSchulApp.